Verehrte Kunden,
seit dem 01.01.2023 sind wir laut § 34 des Verpackungsgesetzes gesetzlich dazu
verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass wir gerne dazu bereit sind, von Ihnen
mitgebrachte Behältnisse mit unseren Speisen zu befüllen oder es Ihnen, wie im Gesetz vorgeschlagen, gerne ermöglichen, Ihre Behältnisse mit unseren Speisen zu befüllen.
Bitte beachten Sie, dies geschieht unter Ausschluss jeder Haftung für die bei uns
erworbenen Speisen ab dem Zeitpunkt der Befüllung in Ihre mitgebrachten Behältnisse.
☎ Telefonische Bestellungen oder Reservierungen erwünscht.