Verehrte Kunden,
seit dem 01.01.2023 sind wir laut § 34 des Verpackungsgesetzes gesetzlich dazu
verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass wir gerne dazu bereit sind, von Ihnen
mitgebrachte Behältnisse mit unseren Speisen zu befüllen oder es Ihnen, wie im Gesetz vorgeschlagen, gerne ermöglichen, Ihre Behältnisse mit unseren Speisen zu befüllen.
Bitte beachten Sie, dies geschieht unter Ausschluss jeder Haftung für die bei uns
erworbenen Speisen ab dem Zeitpunkt der Befüllung in Ihre mitgebrachten Behältnisse.
Covid-19 Aktuell
Liebe Gäste,
ab 02.04.2022 wurden in Hessen und somit auch im Kreis Offenbach
gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes Hessen
alle bisher bestehenden Regeln aufgehoben.
Land Hessen Corona-Regeln für die Gastronomie
Land Hessen: Aktuelle-Informationen-Corona
Neue Corona-Verordnung + Auslegungshinweise des Landes Hessen ab 03.03.2022
Kreis Offenbach: Übersicht der aktuellen Corona-Regeln
Stadt Neu-Isenburg: Infos Corona-Virus
☎ Telefonische Reservierungen erwünscht.